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Dresdner Staatsanwalt angezeigt

Erstellt am Freitag 5. Februar 2010

HBYxvxty Pxgen r 467xANachdem der Dresdner Oberstaatsanwalt Avenarius am 19.01.2009 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur den Satz “Auch die braunen Dumpfbacken haben das Recht, Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wenn die Demo gestattet wurde” äußerte, erstattete ein schwäbischer Aktivist (wie viele Aktivisten aus ganz Deutschland) Strafanzeige wegen Kollektivbeleidigung. Nun kam die Antwort des Dresdner Staatsanwaltschaft an, die wir euch nicht vorenthalten wollen. Doch zuerst den (eigentlich gut begründeten und in einem seriösen Staat sicherlich erfolgreichen) Text der Strafanzeige:





Abs.:
Xxxxx Xxxxx
Xxxxxstraße 28
89073 Ulm

——–

Empf.:
Polizeirevier Dresden-Blasewitz
Loschwitzer Straße 43
01309 Dresden


Strafanzeige wegen Beleidigung


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit erstatte ich gegen Herrn Staatsanwalt Christian Avenarius, zu laden über die StA Dresden, Lothringer Str. 1, Dresden, Strafanzeige wegen Beleidigung.
Der Verdächtige äußerte im Hinblick auf den Trauermarsch zum Gedenken an den anglo-amerikanischen Terrorangriff auf Dresden gegenüber der dpa: “Auch die braunen Dumpfbacken haben das Recht, Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wenn die Demo gestattet wurde.


Beweise:


http://www.stern.de/panorama/razzia-loest-proteste-aus-polizei-durchsucht-raeume-von-anti-nazi-buendnis-1537058.html
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5555336ad5e.0.html
http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/dpa/2010/01/19/raeume-von-antinazibuendnis-durchsucht.html


Hierin liegt eine Verächtlichmachung der Organisatoren des Trauermarsches und aller Teilnehmer, die an früheren Trauermärschen teilgenommen haben und in Zukunft, insbesondere am bevorstehenden im Februar 2010, teilnehmen wollen. Der Verdächtige befleißigt sich reiner Schmähkritik, die keinerlei sachlichen Kern mehr darstellt. Die Bezeichnung als “rechte Dumpfbacken” ist geeignet, das Ansehen der Teilnehmer und Organisatoren in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und diese zu verunglimpfen. Weiterhin bezichtigt der Verdächtige mit seiner Aussage jeden Versammlungstelnehmer, “braun” (=rechtsextrem) und eine “Dumpfbacke” (= dumm) zu sein.


Straferschwerend fällt ins Gewicht, daß der Verdächtige der Sprecher einer deutschen Staatsanwaltschaft, also der objektivsten Behörde der Welt, ist. Dieser Umstand und die Tatsache, daß die Äußerung weiteste mediale Verbreitung gefunden hat, dürften einen Verweis auf den Privatklageweg ausscheiden lassen. Ich selbst habe in der Vergangenheit öfter am Dresdner Trauermarsch teilgenommen und will dies auch in diesem Jahr tun. Daher fühle ich mich selbst dem Kreis der Beleidigten zugehörig und daher konkret vom Verdächtigen beleidigt und stelle daher auch S t r a f a n t r a g. Ich bitte darum, mich über den Verlauf der Ermittlungen zu informieren, insbesondere über das Ergebnis.


Mit freundlichen Grüßen,
Xxxxx Xxxxx (Ulm, 23.01.2010)

————–

Die Antwort:

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Jeder weitere Kommentar zum Sachverhalt und der BRD-Justiz erübrigt sich, um den Rahmen nicht zu sprengen. Dennoch sind alle Kameraden dazu aufgerufen, ebenfalls eine Strafanzeige zu schreiben, alleine schon aus dem Grund, damit Avenarius eine Rüge bekommt. Dies geht entweder per ePost oder auf dem normalen Briefweg. Der Text der hier veröffentlichten Anzeige darf selbstverständlich verwendet werden und es gibt auch einen Vordruck. Haus- und ePost-Adressen der Dresdner Polizeidienststellen findet ihr >>Hier<<.

Wir sehen uns beim Trauermarsch in Dresden!

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